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Hochzeitsplanung - Das Standesamt |
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Das Standesamt |
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Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das Aufgebot bestellen. Das Aufgebot ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit, sie wird bei der Anmeldung erstellt.
Bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung können Sie dem Standesbeamten den gemeinsamen zukünftigen Ehenamen nennen. Deshalb wäre es ratsam, wenn Sie sich bereits vor der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung über die Namensführung in der Ehe einig sind. Spätestens aber am Tag der Trauung müssen Sie sich gemeinsam für den Ehenamen entschieden haben.
Zur Anmeldung am Standesamt müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich erscheinen und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
Die Standesbeamten ermittelt in einer mündlichen Befragung und anhand der vorzulegenden Urkunden und Nachweise die rechtliche Ehefähigkeit und mögliche Eheverbote der zukünftigen Eheleute. Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt, dies nennt man das Aufgebot.
Bei Ihrem ersten Termin müssen Sie nicht sofort alle erforderlichen Urkunden und Nachweise vorlegen. Oft kann es länger dauern, die entsprechenden Unterlagen zu beschaffen.
In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Verlobter bzw. eine Verlobte alleine vorspricht. Vor der Anmeldung beim Standesamt müssen Sie dann das Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit" abholen. Darin muss der nicht erscheinende Verlobte oder die nicht erscheinende Verlobte einen Verhinderungsgrund angeben. Das Formular ist dann vom anderen Verlobten oder von der anderen Verlobten bei der Anmeldung zur Eheschließung abzugeben.
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit - das Aufgebot - nur maximal sechs Monate gültig ist. Eine Mindestfrist ist nicht mehr vorgesehen.
Quelle: http://www.help.gv.at |
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