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    Hochzeitsplanung - Zuständiges Standesamt

Zuständiges Standesamt - Hochzeitsplanung


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Zuständiges Standesamt

Zuständig für Sie ist das Standesamt bzw. die Personenstandsbehörde in Ihrer Wohngemeinde wo Sie oder Ihr Partner gemeldet sind.

Besteht kein Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes im Inland zuständig.

Die Trauung selbst kann auch an einem anderen Standesamt Ihrer Wahl vorgenommen werden.

Quelle: http://www.help.gv.at
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