Join Heiratsportal.at on Facebook Follow Heiratsportal.at on Twitter Follow Heiratsportal.at via RSS

    Branchenverzeichnis
    Hochzeitsplanung
    Brautkleidbörse
Beitrag suchen

Inhaltsverzeichnis

- Antrag
- Blumen
- Bräuche
- Checklisten
- Dankeskarten
- Dankeskartenspüche
- Einladungen
- Formalitäten
- Fürbitten
- Hochzeitsfest
- Hochzeitsgedichte
- Hochzeitsgeschenke
- Hochzeitsliteratur
- Hochzeitsreden
- Hochzeitsspiele
- Hochzeitswünsche
- Humorvolles
- Kirchen-FAQ
- Menüvorschläge
- Nach der Hochzeit
- Organisation
- Polterabend
- Standesamt
- Trausprüche
- Trauzeugen
- Verlobung
Neue Beiträge im Portal

Individuell bedruckte Schokoladen als Einladung
Ein ganzes Schloss für Sie privat!
Individuell bedruckte Schokoladen als Dankeskarten

    Hochzeitsplanung - Das Eherecht

Das Eherecht - Hochzeitsplanung


71 Besucher fanden diesen Beitrag hilfreich


Bisher 1748 Mal gelesen

Das Eherecht

Generell sind drei verschiedene Formen des ehelichen Güterrechts denkbar:
  1. Der gesetzliche Güterstand:
    Wenn keinerlei notarielle Vereinbarung zwischen den Ehepartnern geschlossen wird, so leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Vermögen von Mann und Frau getrennt bleiben, kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen. Die gemeinsame Haftung besteht nur für gemeinsame Schulden oder gegenseitige Bürgschaften. Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen ohne Zustimmung des Partners verfügen - solange er nicht sein ganzes Vermögen oder Haushaltsgegenstände veräussert.
    Wird die Ehe geschieden, endet der gesetzliche Güterstand durch einen Vergleich des Anfangs- und Endvermögens jedes Ehepartners. Wer den höheren Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet hat, muss die Hälfte des Überschusses an seinen Partner zahlen (=Zugewinnausgleich). Diese Variante kann bei Unternehmern zur Existenzgefährdung führen, wenn der Zugewinn im Betrieb eines Partners eingebunden ist - hier muss es dann zu einer Geschäftsauflösung kommen.
  2. Die Gütertrennung:
    Diese Variante wird für Unternehmer, aber auch bei älteren bzw. reichen Ehepartnern meist empfohlen. Bei der Gütertrennung wird durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag vereinbart, dass es keinen Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern gibt. Während der Ehe unterliegen die Ehegatten keiner Verfügungsbeschränkung. Allerdings muss hier unbedingt Beratung beim Notar gesucht werden, denn durch die Gütertrennung wird das Erbrecht beeinträchtigt.
  3. Die Gütergemeinschaft:
    Die Gütergemeinschaft wird ebenfalls durch einen Ehevertrag festgehalten. Hier wird vereinbart, dass das gesamte Vermögen der Ehegatten - auch das bei der Hochzeit bereits vorhandene - grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum darstellen, worüber die Ehegatten nur zusammen verfügen können. Da bei Gütergemeinschaften die Ehepartner zwingend für all ihre Verbindlichkeiten gemeinsam haften, sollte dieser Güterstand nur in besonderen Fällen gewählt werden.
Dieser Beitrag wurde Ihnen präsentiert von das heiratsportal.at.
Diesen Eintrag an einen Freund senden:
Ihr Name:
Ihre E-Mail Adresse:
Ziel E-Mail Adresse:
Ihr Name wird als Absender angezeigt werden!


Besucher die diesen Beitrag gelesen haben, haben auch folgende gelesen:
Budgetliste - Hochzeitsplanung

Budgetliste

Um Ihnen eine Orientierung zu bieten, mit welchen Kosten Sie in den einzelnen Teilbereich ungefähr zu rechnen haben, bieten wir Ihnen unterhalb eine detaillierte Budgetliste. Bitte verstehen Sie die angebenen Preis als ungefähre Preise, eine genaue P...  gesamten Beitrag lesen
Bisher 5227 Mal gelesen

Trauspruch

Die Liebe hört niemals auf.
(1 Korinther 13, 8)  gesamten Beitrag lesen
Bisher 595 Mal gelesen
Trauspruch - Hochzeitsplanung
12 - 6 Monate vorher - Hochzeitsplanung

12 - 6 Monate vorher

  • Ehe Vertrag
    Ist dieser notwendig (siehe Beitrag Das Eherecht), wenn ja sich Gedanken über den Ehevertrag machen.
  • Terminauswahl
    Allgemeine Feiertage und Urlaubszeiten beachten. Zu besonderen Datumszahlen ...  gesamten Beitrag lesen
Bisher 1329 Mal gelesen

Eventuell interessiert Sie ja auch einer dieser Inserenten:
Kleiderverleih Rottenberg - Branchenverzeichnis

Kleiderverleih Rottenberg

+43 (0)1 317 61 55
Braut- od. Ballkleid, Cut, Smoking, Frack office@kleiderverleih.at
Aktuelle Kleidung mieten statt kaufen!!! www.kleiderverleih.at
Bewertungen:
mimitolu

mimitolu - Brautmode aus 2. Hand

+43 (0)699 1067 93 89
Sehr große Auswahl an Kleidern und Zubehör office@mimitolu.at
zu günstigen Preisen mit zuvorkommender Beratung www.mimitolu.at
Bewertungen:
Ein

Ein Familienunternehmen mit Herz

+43 (0)699 1210 30 40
Hochzeitsartikel von A-Z event@dreamday.at
Hochzeitsorganisation, Zeremonienmeister www.dreamday.at
Bewertungen:

Sie dürfen diese Seite gerne auf Ihrer Webseite verlinken!
Verwenden Sie für eine Verlinkung bitte folgenden HTML Code:
<a href="http://www.heiratsportal.at/index.jsp?view=planungdetail&bereich=hochzeitsplanung&kategorie=51&subkategorie=-1&id=6" tagret="_blank">Das Eherecht - Kirchen-FAQ auf heiratsportal.at</a>
Merkliste
(leer)

Heiratsportal.at
weiterempfehlen


Login

Username
Passwort
 
Neue Inserate

Vivian
Kontakt

- Kontakt
- Werbeinformationen
- Anmeldeformular
- Sitemap
- Links
- Impressum
- AGBs
© Copyright 2010 Image Media Group alle Rechte vorbehalten. AGB | Impressum
Alle Marken sind eingetragene Warenzeichen und gehören ihren Eigentümern.
Texte und Zitate befinden sich im urheberrechtlichen Besitz ihrer Eigentümer.